MúzeumDigitár
CTRL + Y
hu

Zubehör

"Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht." - (Wikipedia (de) 16.02.2020)

[Rekord frissítve: ]