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Vizekönig

Als "Vizekönig" (oder ’Vizekönigin’) wird die Person bezeichnet, die den Monarchen vertritt, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen, beispielsweise in der Verwaltung weit entfernter Gebiete (typisch die Vizekönige der Überseereiche in der Kolonialzeit), insbesondere aber dann, wenn das Territorium im Rang eines Königreiches stand, und es unziemlich gewesen wäre, einen Verwalter niedrigeren Ranges einzusetzen (typisch etwa die spanischen Vizekönige Portugals zur Zeit der Personalunion).
Der Titel bezeichnet keinen Adelsrang, sondern eine persönliche Amtsstellung, und entspricht einem Statthalter oder einem Gouverneur, der nur dem Souverän unterstellt ist (Generalgouverneur). - (Wikipedia 24.02.2019)

"Ein Vizekönig vertritt den Monarchen, wenn dieser seine Pflichten nicht ausüben kann. Dies betrifft in der Regel die Verwaltung weit entfernter Gebiete. Typisch dafür sind die Überseereiche der Kolonialzeit. Dieser Rang wurde insbesondere dann gewählt, wenn das Territorium vorher im Rang eines Königreiches stand. Einen Verwalter niedrigeren Ranges einzusetzen, wäre unziemlich gewesen. Wesensbildende Beispiele dafür sind die spanischen Vizekönige Portugals zur Zeit der Personalunion oder der Vizekönig von Ägypten im Osmanischen Reich.

Der Titel bezeichnet keinen Adelsrang, sondern eine persönliche Amtsstellung, und entspricht einem Statthalter oder einem Gouverneur, der nur dem Souverän unterstellt ist (vgl. Generalgouverneur)." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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