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Inventar

Das "Inventar" ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Es bildet die Grundlagen eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Das Inventar sichert gegenüber dem Unternehmen, eventuellen Geldgebern und Finanzbehörden, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen der Wahrheit entsprechen.

Das Inventar ist gem. Abs. 1 HGB von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres sowie bei Geschäftsaufgabe aufzustellen. Der Begriff stammt von dem im 15. und 16. Jahrhundert gebräuchlichen, lateinischen Wort ’inventarium’ (juristisches Fachwort) ab. - (Wikipedia 10.07.2016)

"Inventar in Betrieben oder Schulen der DDR wurde als Volkseigentum durch einen solchen Aufkleber mit Inventar-Nummer kenntlich gemacht.

Das Inventar (lateinisch inventarium „Gesamtheit des Gefundenen“) ist im Rechnungswesen ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. In Rechtstexten und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Inventar in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Einerseits für eine Sachgesamtheit von Sachen, die in einem jeweils angegebenen Zusammenhang stehen (z. B. Grundstücksinventar). Andererseits für ein Verzeichnis von selbstständigen Sachen einer Sachgesamtheit, (z. B. Inventar eines Nachlasses). Im Rahmen von Inventarisationsprojekten der Kunstwissenschaft werden umfangreiche Inventare, vor allem für Denkmäler, erstellt. Im Archivwesen wurden seit dem 19. Jahrh. die im Zuge der archivischen Verzeichnung erstellten Repertorien unter dem Titel „Inventar“ in langen Veröffentlichungsreihen publiziert. Die Unterscheidung in lebendes (Vieh und Haustiere) und totes (Einrichtungsgegenstände und Betriebsmittel) Inventar bei einer Sachgesamtheit kommt in Rechtsvorschriften nicht vor, wird jedoch häufig bei vertraglichen Regelungen verwendet (siehe Rechtsfragen)." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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