"Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der ...
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vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beim Dienstvertrag wird in Abgrenzung zum Werkvertrag der Dienst und nicht der Erfolg geschuldet." - (de.wikipedia.org 04.04.2024)