Der Schutz des geistige Eigentums wird durch mehrere Gesetze geregelt.
Erst am 25. Mai 1877 wurde das Erfinderrecht mit dem Patentgesetz reichseinheitlich geregelt. Mit dem Erlaß des Patentgesetzes wurde in den Erfinderschutz künftig auch das Kinderspielzeug mit einbezogen.