"Kräutertees werden wie Früchtetees als Tee bezeichnet, dürfen aber nach dem Lebensmittelrecht nur als teeähnliche Erzeugnisse deklariert werden. Hierunter versteht man aromatische Aufgussgetränke, die aus frischen ...
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oder getrockneten Pflanzenteilen, z. B. Blättern, wie Pfefferminzblättern, Fruchtteilen, wie Fenchelsamen, oder auch Blüten, wie Lindenblüten oder Kamillenblüten, hergestellt und mit kochendem Wasser aufgegossen werden." - (de.wikipedia.org 31.07.2021)