Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages „sind eine technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) ...
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geeignet sind“ (§1, Abs.1, Satz 1 des RGebStV).
Die "klassischen" Geräte:
Radio
Fernseher
Sonstige Geräte - eine Auswahl:
Videorecorder
Computer mit TV- oder Radiokarte, auch als USB-Steckmodul
als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" (nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag § 5 (3))
Computer, die Rundfunkprogramme über das Internet empfangen können (Internet-PC)
Mobiltelefone mit Internetempfang
- (Wikipedia 27.03.2018)