"Veröffentlichung" (Abkürzung: VÖ; auch Erscheinen; englisch: ’’release’’, ’’publication’’) ist im Urheberrecht der Zeitpunkt, zu dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ...
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ist (§ 6 Abs. 1 UrhG). Das Werk muss dazu in Verkehr gebracht werden. Unter Veröffentlichung wird auch der technische Vorgang des Zugänglichmachens und manchmal auch das Werk selbst bezeichnet ("Seine Veröffentlichung war erfolgreich"). - (Wikipedia 29.09.2013)
"Veröffentlichung (auch: Erscheinen oder Einrückung) bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Vorgang, bei dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (§ 6 Abs. 1 UrhG). Das Werk muss dazu in Verkehr gebracht werden.
Veröffentlichung und Publikation werden zuweilen synonym verwendet. In der Medienwissenschaft wird hingegen unter einer Publikation meist ein Printmedium verstanden, ihr Hersteller ist der Publizist." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)